Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Stand: 30. Mai 2026 · Version 1.0
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform InfPact („Plattform“) durch Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige unternehmerisch handelnde Nutzer („Brands“ oder „du“). Betreiberin der Plattform ist die Hero Dreams LLC, 7901 4th St N STE 300, St. Petersburg, FL 33702, USA („InfPact“, „wir“).
Für die Nutzung durch Creator gelten gesonderte AGB für Creator.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigst du, dass du die Plattform ausschließlich im Rahmen deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Brands werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Es gelten ergänzend unsere Datenschutzerklärung sowie das Impressum.
§ 2 Registrierung und Unternehmenskonto
- Zur Nutzung der Plattform als Brand ist eine Registrierung erforderlich. Du gibst dabei insbesondere folgende Daten an: Firmenname, Rechtsform, Geschäftsadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID), E-Mail-Adresse sowie Name und Funktion des vertretungsberechtigten Ansprechpartners.
- Du sicherst zu, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich in deinem Konto zu aktualisieren.
- Die registrierende Person sichert zu, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein. InfPact kann jederzeit einen Nachweis der Vertretungsberechtigung verlangen (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag oder Vollmacht).
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Du haftest für sämtliche Aktivitäten, die über dein Konto vorgenommen werden, es sei denn, du hast den Missbrauch nicht zu vertreten.
- InfPact behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder bestehende Konten zu sperren, wenn begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, der Identität oder der Vertretungsberechtigung bestehen.
§ 3 Leistungen der Plattform
- InfPact stellt eine Online-Plattform bereit, die Unternehmen und Content Creator im DACH-Raum für Influencer-Marketing-Kooperationen zusammenbringt. Die Plattform umfasst insbesondere folgende Funktionen:
- Auftrags-Marktplatz: Brands erstellen Aufträge (Offers) mit Produktbeschreibung, gewünschter Nische, Zielgruppe, Plattform(en), Deliverables und Budget. Creator können sich auf diese Aufträge bewerben.
- KI-gestütztes Matching: Eine KI-basierte Empfehlungs-Engine schlägt passende Creator für deine Aufträge vor (siehe § 6).
- Treuhand-Zahlung (Escrow): Zahlungen werden über einen Treuhand-Mechanismus (Stripe Connect) abgewickelt, um beide Seiten abzusichern (siehe § 4).
- Vertragsvorlagen: Standardisierte, DACH-konforme Vertragsvorlagen für Influencer-Kooperationen stehen zur Verfügung. Diese Vorlagen stellen keine Rechtsberatung dar.
- Kanal-Wert-Rechner: Ein öffentlich zugängliches Tool zur Schätzung des Marktwerts von Creator-Kanälen.
- InfPact ist Vermittlerin, nicht Vertragspartei der zwischen Brand und Creator geschlossenen Kooperationsverträge. Der Vertrag über die jeweilige Influencer-Leistung kommt ausschließlich zwischen dir und dem Creator zustande.
- InfPact schuldet keine bestimmten Vermittlungsergebnisse. Insbesondere garantiert InfPact nicht, dass ein Auftrag besetzt wird, dass ein Creator bestimmte Ergebnisse erzielt oder dass eine Kooperation erfolgreich verläuft.
- Die Plattform wird mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel bereitgestellt. Planmäßige Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und zählen nicht als Ausfallzeit.
§ 4 Aufträge, Treuhand-Zahlung und Provisionsmodell
- Auftragserstellung: Du erstellst Aufträge (Offers) mit einer vollständigen Beschreibung der gewünschten Leistung, der Zielgruppe, der Plattform(en), der Deliverables, des Zeitrahmens und des Budgets. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
- Bewerbung und Annahme: Creator bewerben sich auf deine Aufträge mit einem konkreten Vorschlag und Preisangebot. Du entscheidest frei, welche Bewerbung du annimmst. Mit der Annahme einer Bewerbung kommt ein verbindlicher Deal zwischen dir und dem Creator zustande.
- Treuhand-Zahlung (Escrow): Nach Annahme einer Bewerbung wird der vereinbarte Betrag zuzüglich der InfPact-Servicegebühr in ein Treuhand-Konto (Escrow via Stripe Connect) eingezahlt. Die Auszahlung an den Creator erfolgt erst nach deiner Freigabe oder nach Ablauf der in der Auftragsvereinbarung festgelegten Prüfungsfrist.
- Servicegebühr (Take-Rate): InfPact erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 8 bis 12 % des Netto-Auftragswerts. Die genaue Höhe wird dir vor Annahme einer Bewerbung transparent angezeigt. Die Servicegebühr wird vom Brand getragen und ist mit der Treuhand-Einzahlung fällig. Die Zusammensetzung der Gebühr wird im Buchungsvorgang aufgeschlüsselt dargestellt.
- Steuern: Alle auf der Plattform angezeigten Preise verstehen sich als Nettobeträge. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Für Brands mit Sitz in der EU und gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG.
- Stornierung: Eine Stornierung des Auftrags nach Escrow-Einzahlung ist nur mit Zustimmung beider Parteien oder unter den in der Auftragsvereinbarung definierten Bedingungen möglich. Bereits angefallene Servicegebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet, sofern der Creator noch keine Leistung erbracht hat.
- Umgehungsverbot: Es ist untersagt, über InfPact vermittelte Kooperationen außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr zu umgehen. Ein Verstoß berechtigt InfPact zur Nachforderung der entgangenen Gebühr sowie zur Sperrung des Kontos.
§ 5 Pflichten des Brands
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Auftrags- und Unternehmensangaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und nicht irreführend sein. Insbesondere sind Produkteigenschaften, Vergütung, Deliverables und Zeitrahmen korrekt darzustellen.
- Rechtzeitige Zahlung: Die Treuhand-Einzahlung ist innerhalb der bei Auftragsannahme angezeigten Frist zu leisten. Verzug berechtigt InfPact, den Auftrag zu stornieren und den Creator über die Situation zu informieren.
- Werberechtliche Compliance: Du stellst sicher, dass dein Produkt, deine Dienstleistung und deine Werbebotschaften dem geltenden Recht entsprechen, insbesondere dem UWG, dem TMG, der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) sowie branchenspezifischen Regelungen (z. B. HWG für Gesundheitsprodukte, JuSchG für Jugendschutz).
- Briefing und Freigabe: Du stellst dem Creator rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Briefings zur Verfügung. Die Prüfung und Freigabe des Contents erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist.
- Keine rechtswidrigen Inhalte: Du darfst die Plattform nicht für die Verbreitung rechtswidriger, irreführender, diskriminierender oder jugendgefährdender Inhalte nutzen.
- Kooperationspflicht: Bei Streitigkeiten mit einem Creator wirkst du konstruktiv an einer Lösung mit. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Nutzung des plattforminternen Schlichtungsverfahrens (§ 11) zu bevorzugen.
§ 6 KI-gestütztes Matching und Transparenz
- InfPact setzt ein KI-basiertes Empfehlungssystem ein, das Creator-Profile automatisiert mit Brand-Aufträgen abgleicht. Das System basiert auf Large Language Models (Anthropic Claude) sowie Embedding-Vektoren (pgvector).
- Ranking-Kriterien (§ 5b Abs. 2 UWG): Die Reihenfolge der Creator-Empfehlungen wird durch folgende Hauptparameter bestimmt:
- Relevanz der Creator-Nische für den Auftrag
- Engagement-Rate der Social-Media-Kanäle
- Regionale Übereinstimmung mit der Zielgruppe des Brands
- Authentizitäts-Score des Creators (Echtheitsanalyse)
- Bisherige Bewertungen und Deal-Erfolgsquote auf der Plattform
- Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zu Marktpreisen
- Keine bezahlte Platzierung: Die Reihenfolge der Empfehlungen wird nicht durch Zahlungen von Creatorn beeinflusst. Sollte zukünftig eine bezahlte Hervorhebung eingeführt werden, wird diese als „Anzeige“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet.
- Das KI-System trifft keine bindenden Entscheidungen. Die finale Auswahl eines Creators liegt immer bei dir. Die KI-Empfehlungen dienen ausschließlich als Entscheidungshilfe.
- Weitere Informationen zur Funktionsweise unserer KI-Systeme findest du in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt KI-gestütztes Matching und Profiling).
§ 7 Werbekennzeichnung und Mithaftung
Wichtiger Hinweis zur Mithaftung
Als Auftraggeber einer Influencer-Kooperation trägst du eine Mitverantwortung für die korrekte Kennzeichnung werblicher Inhalte. Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen — auch für dich als auftraggebendes Unternehmen.
- Kennzeichnungspflicht: Sämtliche im Rahmen einer über InfPact vermittelten Kooperation erstellten Inhalte, die den Tatbestand der kommerziellen Kommunikation erfüllen, sind als Werbung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss den Anforderungen des § 5a Abs. 4 UWG, § 6 TMG sowie den Empfehlungen der Landesmedienanstalten genügen.
- Mithaftung des Brands: Gemäß § 8 Abs. 2 UWG sowie der aktuellen Rechtsprechung des BGH haftet der Auftraggeber als Anstifter oder Gehilfe mit, wenn der Creator werbliche Inhalte nicht oder nicht ausreichend kennzeichnet und der Brand dies veranlasst, davon weiß oder hätte wissen müssen.
- Pflicht zur Belehrung: Du bist verpflichtet, den Creator im Rahmen des Briefings ausdrücklich auf die Kennzeichnungspflicht hinzuweisen. InfPact stellt hierfür Vorlagen und Checklisten bereit.
- Prüfungspflicht: Du bist verpflichtet, die vom Creator erstellten Inhalte vor der Freigabe auf korrekte Werbekennzeichnung zu prüfen.
- Plattform-Unterstützung: InfPact unterstützt die korrekte Kennzeichnung durch automatische Hinweise im Auftragsprozess und Compliance-Checks. Diese Unterstützung ersetzt jedoch nicht die eigenständige Prüfungspflicht des Brands.
§ 8 Haftung
- InfPact haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von InfPact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- InfPact haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von InfPact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Brand regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist im B2B-Verhältnis (§ 310 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- InfPact haftet nicht für:
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der von Creatorn erstellten Inhalte;
- die Erreichung bestimmter Reichweiten, Engagement-Raten oder Verkaufszahlen;
- die Bonität oder Vertragstreue von Creatorn;
- Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Brands entstehen;
- Unterbrechungen oder Störungen der Plattform durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Stripe, Social-Media-APIs) oder Cyberangriffe.
- Der Brand stellt InfPact von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen des Brands (insbesondere wettbewerbsrechtliche Verstöße, Verletzung von Kennzeichnungspflichten, Markenrechtsverletzungen) geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 9 Datenschutz und gemeinsame Verantwortlichkeit
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch InfPact richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
- Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO): Soweit Brand und InfPact im Rahmen einer Influencer-Kooperation gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen (z. B. bei der Auswertung von Kampagnen-Performance-Daten), liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO vor. In diesem Fall schließen die Parteien eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit („Joint-Controller-Agreement“), die insbesondere die jeweiligen Pflichten bezüglich der Wahrnehmung der Betroffenenrechte und der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO festlegt.
- Auftragsverarbeitung: Soweit InfPact personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Brands verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Der Brand sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten an InfPact verfügt und etwaige Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt hat.
- Bei Datenschutzverletzungen, die den Brand betreffen, informiert InfPact den Brand unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, damit dieser seiner Meldepflicht gemäß Art. 33 DSGVO nachkommen kann.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Nutzungsvertrag zwischen dir und InfPact wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der erfolgreichen Registrierung.
- Beide Parteien können den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt;
- der Brand die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt;
- ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer Partei gestellt wird;
- der Brand das Umgehungsverbot (§ 4 Abs. 7) verletzt.
- Bei Kündigung bleiben laufende Deals (angenommene Aufträge mit aktiver Treuhand-Zahlung) bis zu ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung von der Kündigung unberührt. Die entsprechenden Bestimmungen dieser AGB gelten für diese Deals fort.
- Nach Beendigung des Nutzungsvertrags wird dein Konto deaktiviert. Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und unserer Datenschutzerklärung gespeichert und anschließend gelöscht.
§ 11 Streitbeilegung
- Plattforminterne Schlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Brand und Creator, die aus einem über InfPact vermittelten Deal entstehen, bietet InfPact ein plattforminternes Schlichtungsverfahren an. Die Teilnahme ist freiwillig, wird jedoch empfohlen.
- Mediation: Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens soll eine Mediation versucht werden. Die Kosten der Mediation werden hälftig geteilt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Brand seinen Sitz in Deutschland hat. Für Brands mit Sitz in Österreich oder der Schweiz gelten die jeweils zwingenden Zuständigkeitsregelungen des nationalen Rechts.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Diese Plattform richtet sich an Verbraucher. Da diese AGB ausschließlich im B2B-Bereich gelten, ist die OS-Plattform für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis in der Regel nicht einschlägig.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
- Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. E-Mail genügt der Textform.
- Abtretung: Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von InfPact, es sei denn, die Abtretung erfolgt im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung.
- Gesamte Vereinbarung: Diese AGB, die Datenschutzerklärung und die jeweilige Auftragsvereinbarung bilden die gesamte Vereinbarung zwischen dir und InfPact hinsichtlich der Nutzung der Plattform.
§ 13 Änderungen dieser AGB
- InfPact behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um gesetzlichen, technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, und die Änderung das Vertragsverhältnis nicht unangemessen benachteiligt.
- Über beabsichtigte Änderungen wirst du mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die in deinem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die Mitteilung enthält den geänderten Wortlaut und hebt die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung hervor.
- Widersprichst du den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
- Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu.
- Wesentliche Änderungen, die die Kernpflichten des Vertragsverhältnisses betreffen (insbesondere Änderungen der Servicegebühr), bedürfen deiner ausdrücklichen Zustimmung und können nicht durch Schweigen akzeptiert werden.
Weitere rechtliche Informationen:
Hero Dreams LLC · 7901 4th St N STE 300, St. Petersburg, FL 33702, USA · [email protected]